Bund und Länder vereinbaren Eckpunkte für barrierefreies Reisen

Barrierefreies Reisen ist wichtig, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Bund und die Länder engagieren sich seit Jahren für das bundesweites Informations- und Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“.

Die gemeinsame Absichtserklärung (MoU)

In einer gemeinsamen Absichtserklärung (MoU) haben am Mittwoch, 6. September, der Bund und die Länder die Grundlagen festgelegt, wie dieses System ab 2024 weitergeführt und verbessert werden soll.

Der Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft und Tourismus, Dieter Janecek, betont, dass es wichtig sei, dass die Möglichkeit zu Reisen ein entscheidender Faktor für die Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft sei. Das Verbrauchersiegel „Reisen für Alle“ steht für barrierefreies Reisen.

Das Zertifizierungssystem muss ab Montag, 1. Januar 2024, auf eine neue Organisation beziehungsweise Träger übertragen werden. Mit der gemeinsamen Absichtserklärung übernehmen alle Verantwortlichen ihre Aufgaben und arbeiten zusammen.

Die geplanten Änderungen bedeuten eine sinnvolle Arbeitsteilung und sollen sicherstellen, dass das Zertifizierungssystem dauerhaft tragfähig ist. Dies wäre ohne die Zusammenarbeit der Länder, der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht möglich. Laut Dieter Janecek kann sich die Tourismusbranche und alle Reisenden weiterhin auf das Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“ verlassen.

„Reisen für Alle“ soll im Wesentlichen wie folgt neu organisiert werden:

Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, übernimmt die Kosten für eine Untersuchung der bestehenden Organisation und die anschließende umfassende Modernisierung der Datenerfassung und -bereitstellung für „Reisen für Alle“. Die Modernisierung soll sicherstellen, dass die Daten effizient gesammelt und von der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) bereitgestellt werden können.

Die DZT, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt wird, wird die Daten dauerhaft an alle Interessierten weitergeben.

Die Länder werden Vorschläge für eine neue Koordinierungsstelle in ihrem Verantwortungsbereich einreichen. Diese Koordinierungsstelle wird vom Bund mit der Vergabe von Lizenzen für „Reisen für Alle“, der Sammlung von Daten auf der Erhebungsseite und anderen damit verbundenen Aufgaben betraut. Die bisherige Unterstützung der Länder durch Fördermittel und personelle Ressourcen bleibt davon unberührt.

Die inhaltliche Ausgestaltung von „Reisen für Alle“ bleibt durch die organisatorischen Veränderungen unverändert. Diskussionen über mögliche inhaltliche Anpassungen werden in einem abgestuften Verfahren geführt, sobald die organisatorischen Änderungen abgeschlossen sind.

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