Öffentliche Orte müssen künftig in Luxemburg barrierefrei zugänglich gemacht werden

Öffentliche Orte, Straßen und Wohngebäuden sind nicht immer barrierefrei. Diese Orte sind für Menschen, die beispielsweise einen Rollstuhl benötigen, unzugänglich. Ein neues Gesetz, welches am Samstag, 1. Juli, in Kraft getreten ist, besagt, dass alle öffentlichen Orte in Luxemburg barrierefrei sein müssen. Menschen, die davon betroffen sind, können finanzielle Unterstützung für Umbauten an bereits bestehenden Orten beantragen.

Der Minister für Familie, Max Hahn (DP) hatte die neuen Regeln vorgestellt. Diese Regeln sind Teil des Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten, Straßen und Wohngebäuden. Hahn sagt, dass die betroffenen Personen nicht warten sollten, sondern die neuen Vorschriften so schnell wie möglich umsetzen sollten. Dadurch könnten nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren, sondern auch Baufirmen, die nach neuen Projekten suchen.

Seit Samstag, 1. Juli, müssen neue Gebäude den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Gebäude müssen bis spätestens Januar 2032 angepasst werden. Wer sich nicht an das Gesetz hält, wird strafrechtlich bestraft, betont der Minister. Bestehende Mehrfamilienhäuser sind von diesen neuen Regeln ausgenommen. Um die Zugänglichkeit eines Ortes zu bestätigen, wird außer einer Baugenehmigung auch ein „certificat de conformité“ benötigt, die über MyGuichet ausgestellt werden.

Das Gesetz bietet auch finanzielle Unterstützung für Personen, die bestehende Gebäude an die neuen Vorschriften anpassen möchten, jedoch nicht finanzieren können. Die Unterstützung deckt die Hälfte der Kosten für Bauarbeiten, Studien, Beratung und Gutachten ab. Sie ist jedoch auf maximal 24.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer) begrenzt und muss bis zum 1. Juli 2028 beantragt werden. Alle Arbeiten müssen zudem bis zum 1. Juli 2031 abgeschlossen sein.

Ausnahmen sind möglich

Es gibt einige Ausnahmen von den neuen barrierefreien Bestimmungen. Orte, deren barrierefreie Gestaltung technisch unmöglich oder unverhältnismäßig teuer sind, können davon ausgenommen sein. Auch kulturelle Denkmäler können unter diese Ausnahmen fallen.

Betreiberinnen und Betreiber können öffentliche Orte auch ohne Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Lösungen barrierefrei gestalten. Das Wichtigste ist, dass die Orte barrierefrei zugänglich sind.

Menschen mit schweren oder spezifischen Behinderungen haben das Recht, angemessene Lösungen zu verlangen, falls sie trotz der barrierefreien Maßnahmen einen öffentlichen Ort nicht erreichen können. Finanzielle Hilfen können beantragt werden, um diese Vorkehrungen umzusetzen.

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