Das Projekt „Reisen für alle“

Bei der Suche nach Urlaubsunterkünften haben Menschen im Rollstuhl, Sehbehinderte oder Hörgeschädigte Bedürfnisse, die über die Aspekte, wie das Essensangebot oder die Lage des Hauses im Ferienort ist, hinausgehen. Für sie ist zuerst einmal wichtig, ob die Destinationen barrierefrei sind.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat dazu ein einheitliches Informations- und Bewertungssystem entwickelt. Das Projekt „Reisen für Alle“ soll zeigen, wie „barrierefrei“ die Ferienunterkunft ist.

Zentimetergenaue Angaben auf dem Portal „Reisen für alle“

Das einheitliche Bewertungssystem von „Reisen für alle“ kann die Anforderungen für verschiedene Personengruppen unterscheiden. Sei es Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen. Mithilfe von Symbolen, wie zum Beispiel ein Rollstuhl, eine Brille oder ein Ohr, werden die Personengruppen dargestellt. Wenn hinter den Symbolen ein kleines „i“ steht, bedeutet das, dass die Unterkunft in dem Bereich nur teilweise barrierefrei ist. Damit ist gemeint, dass die vorliegenden Qualitätskriterien für die spezifische Personengruppe dann nur teilweise erfüllt sind.

Die Betroffenen können bei den entsprechend zertifizierten, barrierefreien Unterkünften jedoch nicht darauf verzichten, nochmal auf dem Online-Portal des Projekts genauer nachzulesen, ob die Herberge den eigenen Ansprüchen genügt. Über den Unterkünften, die auf dem Portal von „Reisen für alle“ aufgelistet sind, können Menschen mit Beeinträchtigungen noch einmal nachlesen, wie exakt es um die Barrierefreiheit steht. Unter anderem sind zentimetergenaue Angaben zur Bewegungsfläche in einzelnen Zimmern nachlesbar.

Barrierefreie Unterkünfte können nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland gebucht werden. In den anderen Ländern fehlen dazu jedoch noch einheitlich festgelegte Kriterien.

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