Stufenlose Züge ab Herbst 2024?

Für Menschen mit Beeinträchtigungen sind Züge als Transportmittel weniger geeignet, da der Bahnhof nicht nur barrierefrei sein muss, sondern die Reise auch noch frühzeitig angemeldet werden muss. Soll ab 2024 damit jetzt Schluss sein? Die DB präsentierte Mittwoch, 14, September, die neuen ICE L Züge.

Für die Strecke von Berlin nach Amsterdam sollen ab Herbst 2024 die neuen ICE L Züge der Deutschen Bahn fahren. Das „L“ steht hierbei für „low floor“, dies sind Niederflurwagen, die ohne Stufen am Ein- und Ausstieg auskommt, als bei den zurzeit eingesetzten Zügen.

Für Reisende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, bedeutet dies weniger Stress beim Transport. Bisher mussten Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer spätestens um 20 Uhr, am Vortag der Reise, die Reise anmelden, damit eine Servicemitarbeiterin oder ein Servicemitarbeiter zur Stelle ist und die Rollstuhlfahrerin oder den Rollstuhlfahrer per Hubwagen beim Ein- und Ausstieg hilft. Bei Hilfeleistungen im Ausland sind Anmeldungen sogar 48 Stunden vor der Abreise erforderlich. Mit den neuen Zügen wäre eine spontane Reise ohne fremde Hilfe möglich.

Die Zahl der Rollstuhl-Plätze sind allerdings bei den ICE L auf drei begrenzt, eine Reservierung ist also auch künftig meistens notwendig. Zusätzlich gibt es in den Zügen nur jeweils eine barrierefreie Toilette.

Das Unternehmen stellte Mittwoch, 14. September, die weitgehend barrierefreien Züge vor. Die DB hat insgesamt beim spanischen Hersteller Talgo 23 Exemplare der modernen Niederflurbahn bestellt.

Wie sieht es mit den Bahnhöfen aus?

Barrieren sind auf deutschen Bahnhöfen immer noch zu finden. Im Jahr 2020 musste das Bundesverkehrsministerium feststellen, dass rund jeder sechste von insgesamt 9.200 Bahnsteigen nicht barrierefrei ist.

Die DB baut die Bahnhöfe um.

Pro Jahr baut die Deutsche Bahn rund 100 Bahnhöfe barrierefrei um, dabei rund 150 Bahnsteige pro Jahr. Dabei investierte die DB dabei 2022 deutschlandweit insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro, um Bahnhöfe neu zu bauen oder zu modernisieren. 

Aus der EU-Verordnung „TSI PRM“ wurden sieben mobilitätseingeschränkte Kundinnen und Kunden Gruppen abgleitet. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehbehinderungen, Familien mit Kleinkindern und Kinderwägen sowie kleinwüchsige Menschen sind 61 Prozent der Bahnsteige weitestgehend barrierefrei. Für Menschen mit Sehbehinderungen sind 38 Prozent der Bahnsteige und für blinde Menschen 40 Prozent der Bahnsteige barrierefrei umgebaut. Für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung liegt die Zahl der barrierefreien Bahnsteige bei 93 Prozent. 92 Prozent der Bahnsteige sind für Reisende mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit barrierefrei umgebaut beziehungsweise verbessert worden.

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