Weitere Barrieren sollen verschwinden

Barrierefreies Reisen soll zukünftig möglich sein beziehungsweise sollen weitere Barrieren für die Bahnreisende verschwinden. Die EU-Fahrgastrechteverordnung hatte sich Donnerstag, 29. April 2021, geändert. Die Bundesregierung legte zur Anpassung des allgemeinen Eisenbahngesetz einen Gesetzentwurf vor.

Eisenbahnunternehmen und Bahnhofbetreiberinnen und -betreiber werden verpflichtet, zukünftig eine zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität anzubieten. Bei dieser zentralen Anlaufstelle kann der Bedarf an Hilfe beim Ein- und Aussteigen angemeldet werden.

Mit der Mobilitätsservice-Zentrale hat die Deutsche Bahn schon so eine Einrichtung und etwas für barrierefreies Reisen unternommen. Diese basiert sich jedoch auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und Bahnhofsbetreibern. Die dauerhafte Existenz einer zentralen Anlaufstelle mit Abdeckung aller Eisenbahnen soll durch die gesetzliche Grundlage sichergestellt werden.

Die Eisenbahnunternehmen sollen den Fahrgästen darüber hinaus eine Form der barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung stellen, damit die Anträge auf Fahrpreiserstattungen oder Entschädigungen entsprechend der EU-Verordnung eingereicht werden können.

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